Hauptprinzipien des Datenschutzes

Die Hauptprinzipien des Datenschutzes sind:
– die Datensparsamkeit und Datenvermeidung
– die Erforderlichkeit
– die Zweckbindung

Nachdem Daten angefallen sind, müssen technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden. Diese Maßnahmen beinhalten vor allem die Gewährleistung, dass nur die Personen Zugriff auf die Daten haben, die auch berechtigt dafür sind. Sobald Daten nicht mehr gebraucht werden, müssen diese umgehend gelöscht werden. Ausnahme sind Daten, die unter der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist stehen. Diese Daten müssen dann aber gesperrt werden und nach der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden. Eine weitere der grundlegenden Datenschutzanforderungen ist das Recht auf Auskunft der gespeicherten Daten, an die betroffenen Person und eine unabhängige Datenschutzaufsicht.
 

2005 haben die Datenschutzbeauftragten in ihrer „Erklärung von Montreux“ an die international anerkannten Datenschutzprinzipien erinnert. Diese lauten:

Prinzip der Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung der Daten
Prinzip der Richtigkeit
Prinzip der Zweckgebundenheit
Prinzip der Verhältnismäßigkeit (vgl. Verhältnismäßigkeitsprinzip)
Prinzip der Transparenz
Prinzip der individuellen Mitsprache und namentlich der Garantie des Zugriffsrechts für die betroffenen Personen
Prinzip der Nicht-Diskriminierung
Prinzip der Sicherheit
Prinzip der Haftung
Prinzip einer unabhängigen Überwachung und gesetzlicher Sanktionen
Prinzip des angemessenen Schutzniveaus bei grenzüberschreitendem Datenverkehr