Was versteht man unter Datenschutz?

Der Datenschutz hat den Zweck, die Daten, die Kunden anvertrauen, vor Missbrauch und Diebstahl zu schützen. Jede Person hat das Recht selbst zu entscheiden, für welchen Zweck ihre Daten verwendet werden sollen. Durch gesetzliche Bestimmungen im Bereich Datenschutz wird verhindert, dass eine umfassende Überwachung einer Person und ihres Verhaltens entsteht. Der Schutz der Privatsphäre erstreckt sich auf die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Informationen. Er zielt darauf ab sicherzustellen, dass Kundendaten nicht missbräuchlich genutzt oder gestohlen werden können. Es ist jedem Individuum erlaubt festzulegen wie seine persönlichen Informationen verwendet werden dürfen. Gesetze zum Datenschutz sind dazu da um sicherzustellen,d ass keine ausführliche Beobachtung einer Person und ihrer Handlungen stattfindet. Datenschutz betrifft also das Sammeln von personenbezogenen Daten sowie deren Bearbeitung und Verwendung.
Definition:
– Erheben = Beschaffen
– Verarbeiten = Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren, Löschen
– Nutzen = Verwenden

Wie wichtig ist Datenschutz?

In den letzten Jahren hat der Bereich Datenschutz immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die Verarbeitung, die Erhaltung, die Verwaltung und die Analyse von Daten ist durch die Digitalisierung immer einfacher geworden. Der Fortschritt im IT-Bereich bietet auch immer einfachere und schnellere Möglichkeiten der Datenerfassung, wie z. B. durch das Internet oder elektronische Zahlungsmethoden. Aus Gründen wie z. B. der Marktforschung oder der Strafverfolgung sind viele Institutionen an diesen Daten interessiert und würden gerne auf sie zurückgreifen. Aus europäischen Datenschutzgründen ist dies aber nicht ohne weiteres legal. Durch die Globalevernetzung gelingt es Firmen, die auf personenbezogene Daten zurückgreifen möchten, leichter an diese heranzukommen. Daher ist es sehr wichtig seine Kunden-, Mitarbeiter- und Lieferantendaten nach besten Wissen und Gewissen zu schützen.

Hauptprinzipien des Datenschutzes

Die Hauptprinzipien des Datenschutzes sind:
– die Datensparsamkeit und Datenvermeidung
– die Erforderlichkeit
– die Zweckbindung

Nachdem Daten angefallen sind, müssen technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden. Diese Maßnahmen beinhalten vor allem die Gewährleistung, dass nur die Personen Zugriff auf die Daten haben, die auch berechtigt dafür sind. Sobald Daten nicht mehr gebraucht werden, müssen diese umgehend gelöscht werden. Ausnahme sind Daten, die unter der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist stehen. Diese Daten müssen dann aber gesperrt werden und nach der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden. Eine weitere der grundlegenden Datenschutzanforderungen ist das Recht auf Auskunft der gespeicherten Daten, an die betroffenen Person und eine unabhängige Datenschutzaufsicht.
 

2005 haben die Datenschutzbeauftragten in ihrer „Erklärung von Montreux“ an die international anerkannten Datenschutzprinzipien erinnert. Diese lauten:

Prinzip der Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung der Daten
Prinzip der Richtigkeit
Prinzip der Zweckgebundenheit
Prinzip der Verhältnismäßigkeit (vgl. Verhältnismäßigkeitsprinzip)
Prinzip der Transparenz
Prinzip der individuellen Mitsprache und namentlich der Garantie des Zugriffsrechts für die betroffenen Personen
Prinzip der Nicht-Diskriminierung
Prinzip der Sicherheit
Prinzip der Haftung
Prinzip einer unabhängigen Überwachung und gesetzlicher Sanktionen
Prinzip des angemessenen Schutzniveaus bei grenzüberschreitendem Datenverkehr