Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten Datenschutzgrundverordnung


Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den Schutz personenbezogener Daten regelt. Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft und gilt für alle Mitgliedstaaten der EU sowie für Unternehmen außerhalb der EU, die Dienstleistungen oder Waren anbieten, welche sich an Personen innerhalb der EU richten. Die DSGVO legt strenge Regeln fest, wie personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Unter personenbezogenen Daten fallen Informationen wie Namen, Adressen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen von natürlichen Personen. Die Verordnung hat das Ziel sicherzustellen, dass diese sensiblen Informationen angemessen geschützt werden und nicht unrechtmäßig genutzt oder weitergegeben werden können. Ein wichtiger Grundsatz der DSGVO ist die Einwilligungspflicht: Unternehmen müssen von den betroffenen Personen eine ausdrückliche Zustimmung einholen, bevor sie deren persönliche Daten verwenden dürfen. Diese Einwilligung muss freiwillig erfolgen und kann jederzeit widerrufen werden. Des Weiteren sieht die DSGVO vor, dass Unternehmen transparent sein müssen hinsichtlich ihrer Datenerhebung und -verarbeitung. Betroffene Personen haben das Recht zu erfahren, welche Daten über sie gesammelt wurden und zu welchem Zweck sie verwendet werden. Zudem haben sie das Recht auf Berichtigung falscher Angaben sowie auf Löschung ihrer Daten („Recht auf Vergessenwerden“). Um sicherzustellen,dass Unternehmen ihre datenschutzrechtlichen Pflichte erfüllen,können Geldstrafen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Die DSGVO hat einen positiven Einfluss auf den Datenschutz und die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger in Europa. Sie stellt sicher, dass Unternehmen verantwortungsbewusst mit personenbezogenen Daten umgehen und diese angemessen schützen müssen. Dadurch wird das Vertrauen der Menschen gestärkt, wenn es darum geht, ihre persönlichen Informationen preiszugeben. Die DSGVO ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Kontrolle über unsere eigenen Daten im digitalen Zeitalter.



Personenbezogene Daten können beispielsweise sein:

  • Mitarbeiterdaten
  • Bildungsstand, Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen
  • Lohn- und Gehaltsdaten
  • Kunden- oder Mandantendaten
  • Patientendaten
  • Anschrift, Augenfarbe, Schuhgröße, ..
  • Telefonnummern
  • IP-Adressen
  • e-Mail Adressen

Ganz besonders geschützt (§3 Abs. 9 BDSG) sind Daten zu

  • Angaben über die ethnische Herkunft
  • der politische Meinung
  • der religiösen oder philosophischen Überzeugung
  • einer Gewerkschaftszugehörigkeit
  • der Gesundheit sowie
  • des Sexuallebens

Diese Daten dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen verarbeitet werden (§28 Abs. 6-9 BDSG).