Die europäische Datenschutzgrundverordnung,

das Bundesdatenschutzgesetz

und die Datenschutzgesetze der Länder

Die DS-GVO (europäische Datenschutz-Grundverordnung) ist ein europäisches Gesetz zum Datenschutz. Die einzelnen Mitgliedsstaaten können aber auch noch weitere Ergänzungen in eigene Gesetze fassen. In Deutschland gibt es deshalb auch noch das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) in seiner neuen Fassung.

Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gewährt eine bundesweite Abdeckung des Datenschutzes. Die einzelnen Bundesländer haben jedoch noch zusätzliche Gesetze für Ihre Regionen ausgearbeitet. 


Nachstehend eine Übersicht der Landesdatenschutzgesetze aller 16 Bundesländer: 


Baden-WürttembergNiedersachsen
BayernNordrhein-Westfalen
BerlinRheinland-Pfalz
BrandenburgSaarland
BremenSachsen
HamburgSachsen-Anhalt
HessenSchleswig-Holstein
Mecklenburg-VorpommernThüringen